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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

 

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Etwaige Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden für die Brenig Instandsetzungs GmbH erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich. Die Auftragsbestätigung legt auch den Umfang der Leistungspflicht fest.

 

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart ist, frei Baustelle. Vorbehalten bleiben Preiserhöhungen, die sich aus einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes ergeben. Bei Maß- und Funktionsänderungen ist eine neue Kalkulation vorbehalten.

 

Nicht veranschlagte Arbeiten werden nach Stundenlohn und verbrauchtem Material berechnet.

 

Liefer- und Montagefristen gelten nur annähernd. Die Liefer- und Montagefrist beginnt erst mit dem Zeitpunk der Klärung und Festlegung aller Einzelheiten des Auftrages. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Liefer- und Montagefrist kann der Besteller der Brenig Instandsetzungs GmbH nach Ablauf von 4 Wochen eine Nachfrist setzen, die zumindest weitere 4 Wochen betragen muss. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Die Liefer- und Montagefristen verlängern sich bei Eintritt von Ereignissen, die außerhalb des Machtbereichs der Brenig Instandsetzungs GmbH liegen (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Materialverknappung, Transportsperre und -behinderung, behördliche Maßnahmen) entsprechend.

 

Sofern sich die Lieferung oder Montage durch Verschulden des Bestellers verzögert, trägt dieser die hierdurch entstehenden Kosten.

 

Die Brenig Instandsetzungs GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur völligen Bezahlung der erbrachten Leistung vor. Sofern das Eigentum der Brenig Instandsetzungs GmbH an dem Liefergegenstand durch Verbindung mit einer anderen Sache verloren geht, ist der Besteller verpflichtet, der Brenig Instandsetzungs GmbH bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine den gelieferten Gegenstand herauszugeben und ihr das Eigentum zurück zu übertragen.

 

Erfüllungsort ist Wesseling.